Schonzeiten und Mindestmaße Sachsen

In Sachsen sind für bestimmte Fischarten gesetzlich festgelegte Schonzeiten und Mindestmaße vorgeschrieben. Diese Regelungen müssen von allen Anglern konsequent eingehalten werden, um die Erhaltung der Fischbestände zu gewährleisten. Solche Maßnahmen stellen sicher, dass bedrohte Arten die Chance erhalten, sich mindestens einmal im Leben fortzupflanzen – eine essenzielle Voraussetzung für den langfristigen Erhalt der Fischpopulationen.

Tabelle Fisch Schonzeiten in Sachsen

FischartBeginn SchonzeitEnde Schonzeit
--
Äsche
01.01. (Anfang Januar)15.06. (Mitte Juni)
--
Atlantischer Lachs
01.10. (Anfang Oktober)30.04. (Ende April)
Bachforelle
01.10. (Anfang Oktober)30.04. (Ende April)
Bachsaibling
01.10. (Anfang Oktober)30.04. (Ende April)
15.04. (Mitte April)30.06. (Ende Juni)
Belings Gründling
Ganzjährig geschont
Bitterling
Ganzjährig geschont
Elritze
Ganzjährig geschont
Groppe
Ganzjährig geschont
01.02. (Anfang Februar)30.04. (Ende April)
01.02. (Anfang Februar)30.06. (Ende Juni)
--
Lavaret / Große Maräne
01.10. (Anfang Oktober)31.12. (Ende Dezember)
Nase / Näsling
(In der Elbe)
01.01. (Anfang Januar)15.06. (Mitte Juni)
Nase / Näsling
Ganzjährig geschont
Neunauge
Ganzjährig geschont
Quappe
(Elbe, Mulde und weiße Elster)
01.01. (Anfang Januar)31.03. (Ende März)
Quappe
Ganzjährig geschont
Rapfen
01.01. (Anfang Januar)31.05. (Ende Mai)
Regenbogenforelle
01.10. (Anfang Oktober)30.04. (Ende April)
Rotfeder
--
Schleie
--
Seeforelle
01.10. (Anfang Oktober)30.04. (Ende April)
Seesaibling
01.10. (Anfang Oktober)30.04. (Ende April)
Steinbeißer / Seewolf
Ganzjährig geschont
Zährte
Ganzjährig geschont
01.02. (Anfang Februar)31.05. (Ende Mai)

Tabelle Fisch Mindestmaße in Sachsen

FischartEntnahmemaß Min.Entnahmemaß Max.
Aal50 cm-
Aland20 cm-
Äsche35 cm-
Atlantischer Lachs60 cm-
Bachforelle28 cm-
Bachsaibling28 cm-
Barbe50 cm-
Lavaret / Große Maräne30 cm-
Hecht50 cm-
Karausche15 cm-
Karpfen50 cm-
Nase40 cm-
Quappe30 cm-
Rapfen40 cm-
Regenbogenforelle25 cm-
Rotfeder20 cm-
Schleie25 cm-
Seeforelle60 cm-
Seesaibling28 cm-
Zander50 cm-

Lernhilfe für Schonzeiten in Sachsen

Eine Liste mit Schonzeiten und Mindestmaßen ist natürlich hilfreich. Jedoch muss man bei der Angelprüfung in Sachsen auch Fragen zu Schonzeiten und Mindestmaßen beantworten. Nachfolgend beschreiben wir eine Methode, wie Du diese Schonzeiten und Mindestmaße in Sachsen am einfachsten lernen kannt.

Um die Schonzeiten und Mindestmaße in Sachsen besser zu lernen, ist es wichtig zu wissen, warum sie existieren und wie sie geregelt sind. Die gesetzlichen Grundlagen finden sich in der Sächsischen Fischereiverordnung.

Diese umfasst zahlreiche in Sachsen vorkommende Fischarten und legt fest, welche Schonzeiten und Schonmaße eingehalten werden müssen, um die Fischbestände zu schützen. Ziel dieser Regelungen ist es, den Fortbestand gefährdeter Arten zu sichern, indem sie sich mindestens einmal im Leben fortpflanzen können.

Beim Lernen der Schonzeiten und Schonmaße hilft es, sich zunächst einen Überblick über die Fischarten zu verschaffen und gezielt zu priorisieren. Einige Arten sind ganzjährig geschont oder haben keine spezifischen Bestimmungen, was die Liste der zu lernenden Arten erheblich reduziert

Es ist erheblich einfacher eine Liste mit Schonzeiten und Mindestmaßen zu lernen, als eine Liste mit allen Fischarten exakt zu kennen.

Deshalb empfehlen wir Dir beim Lernen, die Fischarten wie folgt zu strukturieren:

Muscheln und Neunaugen

In Sachsen vorkommende Großmuschelarten wie die Flussperlmuschel oder die Große Flussmuschel sind ganzjährig geschützt. Ebenso gelten alle Neunaugen-Arten, darunter das Bachneunauge und das Flussneunauge, als ganzjährig geschont. Diese Arten können wir einer roten Liste hinzufügen (die wir nicht unbedingt auswendig lernen müssen). Das macht es einfacher, ist jedoch sehr wichtig im Kopf zu behalten!

Ganzjährig geschonte Fischarten

Im nächsten Schritt, kannst Du Dich auf die einheimischen Fischarten konzentrieren, die ganzjährig geschont sind. Das sind in Sachsen folgende Fischarten: Bitterling, Elritze, Schlammpeitzger, Schneider, Steinbeißer, Nase, Maifisch, Groppe und alle Störarten. Auch die Zährte und die Zope fallen in diese Kategorie. Diese Arten kannst Du beim Lernen der Schonzeiten und Mindestmaße direkt ausklammern. Diese können wir der roten Liste hinzufügen.

Fischarten ohne Schonzeit oder Mindestmaß

Einige heimische Arten wie Barsch, Rotauge, Rotfeder und Güster haben weder eine Schonzeit noch ein Schonmaß in Sachsen. Du musst bei diesen Fischen keine weiteren Einschränkungen berücksichtigen und kannst diese in eine grüne Liste eintragen.

Fischarten mit Schonzeiten oder Mindestmaß

Nachdem wir bereits die Liste der heimischen Fischarten deutlich reduziert haben, können wir uns nun auf die Fischarten konzentrieren, die zu lernen sind. Dazu kannst Du zwei Strategien nutzen:

  • Einteilung der Fischarten nach Jahreszeiten: Winter, Frühjahr, Sommer
  • Einteilung der Fischarten in drei Listen: Mit Schonzeit aber ohne Mindestmaß, Ohne Schonzeit aber mit Mindestmaß, Mit Schonzeit und mit Mindestmaß.

Wie Du beim Lernen vorgehst, hängt davon ab was Dir am besten hilft. Probiere beide Methoden aus und schaue, an welche Du Dich am einfachsten erinnerst.

Angeln in Sachsen

Sachsen ist ein wahres Paradies für Angler, geprägt von einer beeindruckenden Vielfalt an Gewässern, die von malerischen Landschaften eingerahmt sind. Ob im Erzgebirge, der Sächsischen Schweiz oder der Oberlausitz – überall finden sich Flüsse, Seen und Stauseen, die Sportfischer begeistern. Diese Regionen werden ergänzt durch zahlreiche weitere Wasserflächen, die über das gesamte Bundesland verteilt sind.

Im Westen des Erzgebirges fließt die Zwickauer Mulde, die sich mit der Freiberger Mulde zur Mulde vereint. In der Nähe von Aue lockt die Talsperre Eibenstock, ein renommiertes Salmonidengewässer, während die Talsperre Dröda im Dreiländereck bei Plauen mit klarem Wasser und einer Vielzahl an Raubfischen überzeugt. Bei Niederalbersdorf lädt die Talsperre Koberbach zum Angeln ein – bekannt für ihren reichen Artenbestand und ideale Angelbedingungen vom Hauptstau aus. Im Norden, bei Bautzen, liegt der Flachlandstausee Bautzen, gespeist von der Spree. Mit einer Tiefe von bis zu 14 Metern beherbergt er zahlreiche Fischarten und zieht Angler an, die auf einen großen Fang hoffen.

Im Spreewald wartet der Groß Leuthener See mit seiner ausgezeichneten Wasserqualität auf. Besonders Bootssportler kommen hier auf ihre Kosten, da die Ufer dicht mit Schilf bewachsen sind. Der Ammelshainer See, einst Moritzsee genannt, liegt östlich von Leipzig und ist bekannt für glasklares Wasser und kapitale Raubfische. An der Elbe können Angler auf über 40 Fischarten hoffen. Die Oberelbe, die sich bei Dresden durch das beeindruckende Elbsandsteingebirge schlängelt, bietet felsige Ufer ohne viel Vegetation – perfekt für Raubfischangler. Friedfische hingegen findet man bevorzugt an Orten wie der Schrammsteinwand bei Bad Schandau.

Sachsens Gewässer sind reich an vielfältigen Fischarten, darunter Hecht, Barsch, Wels, Karpfen, Forelle, Schleie, Zander, Döbel, Güster und Rotaugen – ein wahres Eldorado für Angler jeder Vorliebe.

Wer sich im Detail zu den Schonzeiten und Mindestmaßen in Sachsen informieren möchte, kann den nachfolgenden Link nutzen:

Disclaimer: Die angegebenen Schonzeiten und Mindestmaße in Sachsen wurden  von unserem Team nach bestem Wissen und Gewissen zusammengestellt. Es kann jedoch nicht garantiert werden, dass alle Informationen vollständig oder aktuell sind, da sich gesetzliche Regelungen ändern können. Bitte informiere Dich vor Ort über die geltenden Bestimmungen, um sicherzugehen.

Häufig gestellte Fragen

Welche Mindestmaße gelten für Hecht und Zander in Sachsen?

In Sachsen beträgt das Mindestmaß für Hecht 50 cm mit einer Schonzeit vom 1. Februar bis zum 30. April. Für Zander gilt ebenfalls ein Mindestmaß von 50 cm und eine Schonzeit vom 1. Februar bis zum 31. Mai.

Welche Fischarten haben in Sachsen eine ganzjährige Schonzeit?

In Sachsen sind bestimmte Fischarten ganzjährig geschützt, darunter die Nase, die Quappe, der Bitterling, die Elritze, die Groppe, der Maifisch, alle Neunaugen-Arten, der Nordseeschnäpel, der Schlammpeitzger, die Schmerle, der Schneider, der Steinbeißer, der Stör, der Stromgründling, die Zährte und die Zope.

Gibt es Ausnahmen bei den Schonzeiten für die Nase in Sachsen?

Ja, während die Nase in Sachsen grundsätzlich ganzjährig geschont ist, gilt in der Elbe eine Schonzeit vom 1. Januar bis zum 15. Juni mit einem Mindestmaß von 40 cm.

Welche Regelungen gelten für die Regenbogenforelle in Fließgewässern Sachsens?

In Fließgewässern Sachsens hat die Regenbogenforelle eine Schonzeit vom 1. Oktober bis zum 30. April mit einem Mindestmaß von 25 cm.