Schonzeiten und Mindestmaße Sachsen-Anhalt

In Sachsen-Anhalt gelten spezifische Schonzeiten für verschiedene Fischarten, um deren Fortpflanzung und Bestandserhaltung zu sichern. Angler sind verpflichtet, diese Zeiten einzuhalten, um einen nachhaltigen Fischbestand zu gewährleisten. Nachfolgend findest Du eine Übersicht der Schonzeiten für ausgewählte Fischarten in Sachsen-Anhalt:

Tabelle mit Schonzeiten in Sachsen-Anhalt

FischartBeginn SchonzeitEnde Schonzeit
Äasche01.12.Anfang Dezember15.05.Mitte Mai
Bachforelle15.09.Mitte September31.03.Ende März
Barbe01.04.Anfang April30.06.Ende Juni
Hecht15.02.Mitte Februar30.04.Ende April
Zander15.02.Mitt Februar31.05.Ende Mai

Gründe für die Schonzeiten

  • Äsche (01.12. – 15.05.): Die Schonzeit der Äsche erstreckt sich vom 1. Dezember bis zum 15. Mai, da diese Art im Frühjahr laicht. Während dieser Zeit sind die Fische besonders empfindlich, und das Angeln könnte ihren Fortpflanzungserfolg beeinträchtigen.
  • Bachforelle (15.09. – 31.03.): Die Bachforelle hat ihre Laichzeit im Herbst und Winter. Die Schonzeit vom 15. September bis zum 31. März schützt die Fische während der Eiablage und der Entwicklung der Jungfische.
  • Barbe (01.04. – 30.06.): Die Barbe laicht im späten Frühjahr bis frühen Sommer. Die Schonzeit vom 1. April bis zum 30. Juni ermöglicht es den Fischen, ungestört zu laichen und die Jungfische heranwachsen zu lassen.
  • Hecht (15.02. – 30.04.): Hechte beginnen im zeitigen Frühjahr mit dem Laichen. Die Schonzeit vom 15. Februar bis zum 30. April schützt die Hechte während dieser kritischen Phase und fördert eine erfolgreiche Reproduktion.
  • Zander (15.02. – 31.05.): Der Zander laicht im Frühjahr. Die Schonzeit vom 15. Februar bis zum 31. Mai stellt sicher, dass die Zanderpopulationen sich erfolgreich fortpflanzen können, ohne durch Angeldruck gestört zu werden.

Das Einhalten dieser Schonzeiten ist essenziell für den Erhalt gesunder Fischbestände und die nachhaltige Nutzung der Gewässer in Sachsen-Anhalt.