Als erfahrener Angler weiß man, wie wichtig es ist, die Fischbestände in Deutschland zu erhalten. Ein wesentlicher Teil dieses Schutzes sind die Schonzeiten und Mindestmaße, die für alle Fischarten gelten. Diese Regelungen sorgen dafür, dass die Fische in ihrer Laichzeit ungestört sind und sich natürlich fortpflanzen können – eine zentrale Maßnahme, um die Bestände langfristig zu sichern.
In Deutschland kann jedes Bundesland die Schonzeiten und Mindestmaße individuell anpassen, sodass diese nicht einheitlich für alle Gewässer gelten. Das heißt, es ist ratsam, sich vor jedem Angelausflug zu informieren, ob eine bestimmte Fischart gerade geschützt ist. Dies ist besonders wichtig, wenn man in einem anderen Bundesland unterwegs ist – im Urlaub wird dies nämlich leicht übersehen.
Hier findest Du eine Übersicht zu den Schonzeiten in allen Bundesländern sowie die entsprechenden Links zu den jeweiligen Regelungen. Diese Infos sind eine unverzichtbare Hilfe, um rechtlich auf der sicheren Seite zu sein und die Natur zu respektieren.
Neben den landesweiten Regelungen haben auch Pächter und Vereine die Möglichkeit, für ihre Gewässer zusätzliche Schonzeiten festzulegen. Wichtig zu wissen: Diese individuellen Schonzeiten dürfen die gesetzlichen Vorgaben zwar verlängern, aber nicht verkürzen. Es empfiehlt sich daher, vor dem Angeln die aktuellen Informationen direkt beim Pächter oder auf der Website des Vereins einzuholen. Viele Erlaubnisscheine enthalten ebenfalls Merkblätter mit den geltenden Vorschriften, die man vor Ort beachten sollte.
Das Angeln auf geschützte Fischarten in der Schonzeit kann erhebliche Konsequenzen haben. Wenn einem Angler Vorsatz nachgewiesen wird, kann neben einem Bußgeld auch die Angelausrüstung eingezogen werden. Die Höhe der Bußgelder variiert je nach Bundesland:
Bundesland | Bußgeldhöhe |
Baden-Württemberg | bis zu 5.000 Euro |
Bayern | bis zu 5.000 Euro |
Brandenburg | bis zu 50.000 Euro |
Bremen | bis zu 5.000 Euro |
Hamburg | bis zu 10.000 Euro |
Hessen | bis zu 5.000 Euro |
Mecklenburg-Vorpommern | bis zu 75.000 Euro |
Niedersachsen | bis zu 5.000 Euro |
Nordrhein-Westfalen | bis zu 5.000 Euro |
Rheinland-Pfalz | bis zu 5.000 Euro |
Saarland | bis zu 5.000 Euro |
Sachsen | bis zu 5.000 Euro |
Sachsen-Anhalt | bis zu 5.000 Euro |
Schleswig-Holstein | bis zu 25.000 Euro |
Thüringen | bis zu 5.000 Euro |
Wer sich an die Schonzeiten hält, leistet einen wertvollen Beitrag zum Schutz der Fischbestände und vermeidet gleichzeitig rechtliche Schwierigkeiten. Ein verantwortungsvoller Umgang mit den Ressourcen ist für uns Angler selbstverständlich – nur so bleibt das Angeln ein nachhaltiges Erlebnis für alle.