Angeln am Hallwilersee

Der Hallwilersee ist ein See in der Schweiz und gehört zu den Kantonen Aargau und Luzern. Er erstreckt sich auf einer Fläche von 10km² über das Land. An der tiefsten Stelle erreicht er 47m.

Angelschein und Angellizenz

Die Jahres-, Wochen- und Tageskarte berechtigt zur Fischerei im Hallwilersee auf Gebiet des Kantons Aargau mit Ausnahme der Bereiche mit privaten Fischereirechten. Von der Fischerei ausgeschlossen ist daher der Seeabschnitt zwischen dem "Roten Zopf" / Einfluss Rötenbach in der Gemeinde Birrwil und dem südlichen Ende des Strandbades Beinwil am See (Fischereigrenzstein).

Freianglerei

Im Hallwilersee darf jedermann ohne besondere Freianglerkarte das Freianglerrecht ausüben. Die Freianglerei darf ausschliesslich vom Ufer aus mit der fliegenden Angel ausgeübt werden. Als solche ist zu verstehen die von Hand geführte oder abgelegte Fischrute mit einer einzigen Schnur, mit oder ohne Schwimmer, einer einfachen Angel und mit untergetauchtem, natürlichem Köder. Beim Fischen ist die Rute dauernd unter direkter Kontrolle zu halten. Die Verwendung von Köderfischen oder künstlichen Ködern ist verboten. Es ist verboten, die Fische durch Anfüttern, d.h. Streuen oder Legen von Ködern oder Futter anzulocken.

Die Freianglerei ist im Hallwilersee während der Monate November, Dezember, Januar und Februar verboten. Die Freianglerei darf von 5.00 Uhr bis 23.00 Uhr mitteleuropäscher Zeit ausgeübt werden. Nachtangeln ist daher nicht möglich.

Gesetze und Verordnungen

Es ist Pflicht und eine Selbstverständlichkeit, dass alle Personen, welche die Fischerei auf dem Hallwilersee ausüben oder betreiben, die gesetzlichen Bestimmungen kennen und einhalten. Tierschützerische Aspekte sind bei der Ausübung des Fischfanges vollumfänglich zu beachten. Insbesondere machen wir auf Art. 2 des TschG vom 9. März 1978 aufmerksam.

TschG Art. 2, Grundsätze:

  • Tiere sind so zu behandeln, dass ihren Bedürfnissen in bestmöglicher Weise Rechnung getragen wird.
  • Wer mit Tieren umgeht, hat soweit es der Verwendungszweck zulässt, für deren Wohlbefinden zu sorgen.
  • Niemand darf ungerechtfertigt einem Tier Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen oder es in Angst versetzen.

Wer Achtung vor der Natur, den Lebensräumen der Fische, den Gewässern und dem Wasser hat, betreibt die Fischerei korrekt. Er ist Naturschützer und nutzt durch den Fischfang das, was ein intakter Lebensraum im Überfluss produziert. Der korrekte Angler respektiert die Regeln des Ethik-Kodex des Schweizerischen Fischerei Verbandes.

Für Fragen und Auskünfte über die Fischerei, den Fischfang und das Auslegen der gesetzlichen Bestimmungen steht die Sektion Jagd und Fischerei allen Kreisen zur Verfügung.

Wer sich den Hallwilersee vorab per Webcam anschauen möchte, kann die unter der entsprechenden Webseite tun: webcam-hallwilersee.ch